Grundlage des Prüfschritts
Grundlage des Prüfschritts ist die Tabelle A.1 im Annex A der EN 301 549 V3.1.1. In dieser Tabelle wird auf Abschnitt 5.3 "Biometrics" verwiesen.
Was wird geprüft?
Wenn die Webseite biometrische Merkmale für die Nutzeridentifizierung oder die Steuerung nutzt, soll diese sich nicht nur auf ein biometrisches Merkmal beschränken.
Statt sich z. B. auf den Fingerabdruck zu beschränken, könnte eine Webseite auch zusätzlich Alternativen wie Irismuster, Gesichtserkennung oder Sprachmuster für die Nutzeridentifizierung anbieten.
Alternativen zu einer biometrischen Identifizierungsmetode oder -Steuerung können auch nicht biometrische Methoden sein:
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klassisch über Benutzername und Passwort
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PIN
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Identifizierung per TAN
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Bedienung per Tastatur
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Bedienung per Maus
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Bedienung per Touch-Gesten
Wie wird geprüft?
Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Webseite biometrische Merkmale für die Nutzeridentifizierung oder Steuerung nutzt.
Prüfung
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Webseite öffnen
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prüfen, ob die Webseite eine Identifizierung über biometrische Merkmale benötigt, falls ja, prüfen ob biometrische oder nicht biometrische Alternativen zur Identifizierung angeboten werden
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Bedienkonzept der wesentlichen Funktionen auf den zu testenden Webseiten untersuchen:
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Wird Biometrie für die Steuerung genutzt?
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Werden zur biometrischen Steuerung zusätzlich alternative biometrische oder nicht biometrische Steuerungsmethoden angeboten?
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Quellen
5.3 Biometrics
Where ICT uses biological characteristics, it shall not rely on the use of a particular biological characteristic as the only means of user identification or for control of ICT.
NOTE 1: Alternative means of user identification or for control of ICT could be non-biometric or biometric.
NOTE 2: Biometric methods based on dissimilar biological characteristics increase the likelihood that individuals with disabilities possess at least one of the specified biological characteristics. Examples of dissimilar biological characteristics are fingerprints, eye retinal patterns, voice, and face.
(Aus EN 301 549 V3.1.1 Abschnitt 5.3 "Biometrics")